AGB Tattoo Shop

AGB Tattoo Shop

AGB – Marks on Skin Tattoo Studio

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Akira Tattoo“ anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
  2. Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung entstehen im Falle der bei dem Studio selbständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer persönlich und dem Kunden.
  3. Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert. Personen, welche unter Betreuung stehen, werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweislich betreuungsberechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt, und die Zustimmung aller weiteren Betreuer (soweit vorhanden) schriftlich erklärt wird.
  4. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung sowie gegebenenfalls eine Entwurfspauschale. Die Anzahlung dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins, die Entwurfspauschale dient zur Abgeltung der Erstellung des zeichnerischen Entwurfs der Tätowierung. Die Anzahlung ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder
    • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens fünf Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
    • eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
    • der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat.
    Eine Rückerstattung der Entwurfspauschale ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.
    Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers. Wurde eine Entwurfspauschale gezahlt, wird die Entwurfszeichnung auf Wunsch ausgehändigt. Die damit einhergehende Lizenz beinhaltet weder das Recht zur Vervielfältigung noch zur Veröffentlichung des Werks. Sie ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Insbesondere ist die Vervielfältigung in Form einer Tätowierung von dem Nutzungsrecht nicht umfasst.
    Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
    Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
    Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
    Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
    In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
    Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wurde.
  5. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar oder nach Absprache per Überweisung.
  6. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
    • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
    • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
    • Die unabsprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
    • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, z.B. Erkältungskrankheiten,
    • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
    • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
    • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
    • Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin.
    Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
    Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
  7. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den vorhandenen und neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen